Was versteht man unter einer Hypothek?

Außerhalb der juristischen Fachsprache wird häufig nicht nur das Grundpfandrecht an einem Objekt selbst, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet. Die Hypothek wird bei langfristigen Finanzierungen als Sicherungsmittel eingesetzt. Die Hypothek ist neben der Grundschuld und der Rentenschuld eines der drei Grundpfandrechte.

Unter einer Hypothek versteht man auch das zur Sicherung einer Forderung bestellte Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück oder ein Objekt wie zum Beispiel eine Eigentumswohnung, ein Haus usw. belastet werden kann.
Die Hypothek sichert in der Regel einen Kredit oder eine sonstige Geldforderung ab. Sie ist sehr eng mit der zu sichernden Forderung verbunden. Die Hypothek setzt eine persönliche Geldschuld gegenüber einem Kreditgeber voraus.
Eine Hypothek und die Geldforderung, die durch sie abgesichert wird, gehören zusammen. Die Hypothek besteht, unabhängig von der im Grundbuch eingetragenen Summe, stets nur in der Höhe, in welcher die Forderung gegenüber dem Kreditgeber besteht. Hypothek und Forderung können auch nur zusammen abgetreten werden.
Eine Hypothek entsteht zum Beispiel durch ein Hypothekendarlehen, welches als Grundschuld in das Grundbuch eingetragen ist. Bei einer weiteren Form der Hypothek – der Briefgrundschuld ist die Übergabe eines Hypothekenbriefs an den Gläubiger durch den Eigentümer erforderlich.
Bei der Briefhypothek wird ein besonderer Hypothekenbrief vom Notar erstellt, dessen Übergabe genügt, ohne dass eine Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist.
In den meisten Fällen wird aber dennoch ein so genannte Briefgrundschuld ins Grundbuch eingetragen. Sollten Sie bei einer Briefgrundschuld eine Umschuldung Ihres Hypotheken Darlehen planen, müssen Sie auch sicher stellen, dass der ehemalige Darlehensgeber Ihrer Hypothek auch den Grundschuldbrief an Sie oder den neuen Darlehensgeber übermittelt.
Sollten Sie sich für eine Hypothek/ oder ein Hypothekdarlehen interessieren, gibt es auch
verschiedene Wege, so eine Hypothek zu beantragen. Sie können hierzu zu Ihrer ortsansässigen Bank oder Bankberater gehen, und sich von diesem ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen.
Einige Banken genehmigen nämlich eine Hypothek nur mit Vorraussetzung, eine Briefgrundschuld einzutragen. Da diese Methode aber inzwischen nicht mehr sehr gerne gesehen wird, können Sie Ihren Berater auch mal nach einer anderen Möglichkeit fragen.
Die meisten Banken besichern sich nämlich nur noch durch eine Buchgrundschuld mit Ihrer Hypothek.
 

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