Was versteht man unter einer
Hypothek?
Außerhalb der juristischen Fachsprache wird häufig
nicht nur das Grundpfandrecht an einem Objekt selbst, sondern
auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet. Die
Hypothek wird bei langfristigen Finanzierungen als
Sicherungsmittel eingesetzt. Die Hypothek ist neben der
Grundschuld und der Rentenschuld eines der drei
Grundpfandrechte.
Unter einer Hypothek versteht man auch das zur Sicherung einer
Forderung bestellte Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück oder
ein Objekt wie zum Beispiel eine Eigentumswohnung, ein Haus usw.
belastet werden kann.
Die Hypothek sichert in der Regel einen Kredit oder eine
sonstige Geldforderung ab. Sie ist sehr eng mit der zu
sichernden Forderung verbunden. Die Hypothek setzt eine
persönliche Geldschuld gegenüber einem Kreditgeber voraus.
Eine Hypothek und die Geldforderung, die durch sie abgesichert
wird, gehören zusammen. Die Hypothek besteht, unabhängig von der
im Grundbuch eingetragenen Summe, stets nur in der Höhe, in
welcher die Forderung gegenüber dem Kreditgeber besteht.
Hypothek und Forderung können auch nur zusammen abgetreten
werden.
Eine Hypothek entsteht zum Beispiel durch ein
Hypothekendarlehen, welches als Grundschuld in das Grundbuch
eingetragen ist. Bei einer weiteren Form der Hypothek – der
Briefgrundschuld ist die Übergabe eines Hypothekenbriefs an den
Gläubiger durch den Eigentümer erforderlich.
Bei der Briefhypothek wird ein besonderer Hypothekenbrief vom
Notar erstellt, dessen Übergabe genügt, ohne dass eine
Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist.
In den meisten Fällen wird aber dennoch ein so genannte
Briefgrundschuld ins Grundbuch eingetragen. Sollten Sie bei
einer Briefgrundschuld eine Umschuldung Ihres Hypotheken
Darlehen planen, müssen Sie auch sicher stellen, dass der
ehemalige Darlehensgeber Ihrer Hypothek auch den
Grundschuldbrief an Sie oder den neuen Darlehensgeber
übermittelt.
Sollten Sie sich für eine Hypothek/ oder ein Hypothekdarlehen
interessieren, gibt es auch
verschiedene Wege, so eine Hypothek zu beantragen. Sie können
hierzu zu Ihrer ortsansässigen Bank oder Bankberater gehen, und
sich von diesem ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten
beraten lassen.
Einige Banken genehmigen nämlich eine Hypothek nur mit
Vorraussetzung, eine Briefgrundschuld einzutragen. Da diese
Methode aber inzwischen nicht mehr sehr gerne gesehen wird,
können Sie Ihren Berater auch mal nach einer anderen Möglichkeit
fragen.
Die meisten Banken besichern sich nämlich nur noch durch eine
Buchgrundschuld mit Ihrer Hypothek.
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